Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Sämtliche Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung gelten als anerkannt.

1. Angebote / Preise

Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gültig ab Lager. Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2. Aufträge

An uns vergebene Aufträge, auch solche aufgrund einer von uns erstellten Offerte, sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese nicht umgehend zurückweisen. Ware, die wir nicht ständig auf Lager führen, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

3. Lieferung

Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben. Sie haben dennoch keine Verbindlichkeit, es sei denn, es wird einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Wird eine als verbindlich vereinbarte Lieferzeit überschritten, hat der Käufer das Recht, uns eine Nachfrist von vier Wochen bzw. bei Sonderbestellware eine solche von acht Wochen zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten. Außer für Schaden an der Person werden Schadenersatzforderungen des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktritt ausgeschlossen, sofern wir oder die Person, für die wir einzustehen haben, den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet haben. Der Kunde muss nach unserer Verständigung die Waren sofort abholen. Verpackungsmaterial wird verrechnet. Für geliefertes Verpackungsmaterial wurde bereits ein Entsorgungsbeitrag von uns entrichtet. Es wird daher von uns nichts zurückgenommen. Die ordnungsgemäße Entsorgung hat über die Haushaltssammlung, Altstoffsammelzentren oder gewerbliche Sammler der Kommunen zu erfolgen. Paletten müssen bezahlt werden. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz vermindert um das Entgelt für die Palettenabnutzung, sowie um etwaige uns entstandene Rückholkosten, vergütet. Wir verwenden speziell für unsere Zwecke gefertigte Paletten. Ein Austausch gegen hausfremde Paletten ist daher nicht möglich.

4. Transport

Gewünschter Transport wird gesondert verrechnet. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit schweren Lkw ist vorausgesetzt. Der Empfänger muss unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst entladen. Ist das Abladen durch uns vereinbart, bedeutet dies Abstellen der Ware direkt neben dem Lkw. Der Empfänger hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers. Wir liefern mit Lkws von bis zu 40 Tonnen Gewicht. Der Besteller haftet für die Befahrbarkeit des Anfahrtweges.

5. Toleranzen

Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten, bleiben vorbehalten. Sofern Abweichungen nicht ohnedies dem Kunden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, können wir von der bestellten Leistung nur dann abweichen, wenn dies mit dem Kunden im einzelnen ausgehandelt wurde. Mengenangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt des Versands.

6a. Gewährleistung

a) Sofern der Kunde Kaufmann ist, bestehen Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Ware nur, wenn der Käufer seinen Untersuchungs- und Anzeigepflicht nachgekommen ist.
b) der Käufer kann für nachweislich fehlerhafte oder den vereinbarten Bedingungen nicht entsprechende Waren in angemessener Frist kostenfreie Ersatzlieferung verlangen. Ist die Ersatzlieferung nicht möglich oder wäre sie mit unangemessen hohen Kosten verbunden, ist der Käufer auf die Minderung des Kaufpreises verwiesen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner sämtliche Schadenersatzansprüche, soweit diese nicht arglistige Täuschung, das Fehlen ausdrücklich vertraglich zugesicherter Eigenschaften oder grober Fahrlässigkeit gestützt werden.
c) Während des Transportes kann es zu Rüttel- bzw. Wasserverlusten kommen. Durch diese Verluste erwirbt der Kunde keine Schadensersatzansprüche uns gegenüber.

6b. Haftung und Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mängelfolgeschäden verlangt wird, den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaltung.

6c. Angaben zu Ergiebigkeiten uns Verbrauchsmengen

Ergiebigkeits- und Verbrauchsmengenangaben sind Durchschnittswerte. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden, da die Verbrauchsmenge von uns nicht bekannten technischen Parametern auf der Baustelle abhängig ist. Bei Bestellungen sind daher stets die Materialmenge und nicht die Anwendungsfläche anzugeben. Materialmengen, die auf Kundenwunsch von unseren Mitarbeitern ermittelt, bzw. Verbrauchsmengen, die unseren Unterlagen entnommen werden, können nicht als verbindlich angesehen werden.

7. Erfüllung / Gefahrenübergang

Nutzung und Gefahr gehen mit Übergabe oder dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe der Waren an den Käufer oder einen von ihn Beauftragten über. Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Verantwortung für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung. Bei Versand durch einen Dritten ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den Frachtführer maßgeblich.

8. Umtausch und Rücksendung

Wir sind nicht verpflichtet, Waren auszutauschen oder zurückzunehmen. Kulanzlösungen sind möglich.

9. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Scheck anzunehmen. Werden diese angenommen, dann zahlungshalber. Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszwecks den ältesten Forderungen einschließlich Zinsen etc. angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen (zzgl. Allenfalls für den Fall vertragsmäßiger Zahlung vereinbarter Zinsen) und Mahnspesen verrechnet. Das Recht des Kunden, seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass wir unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbringen oder ihre Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet wäre. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden wird – außer in Fällen der Zahlungsunfähigkeit, bei den Gegenforderungen, die in rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder non uns anerkannt worden sind- ausgeschlossen. Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten unwirksam. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (incl. Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Gleichzeitig kann Barzahlung für bereits erbrachte Leistungen gefordert werden. Bei allen Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und Manipulationskosten. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur Erfüllung unserer Ansprüche gegen ihn aus der Kaufpreisforderung und aller anderen Forderungen zahlungshalber ab.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

b) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. Der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur wiederrufen werden, wenn sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug befindet. Der Käufer ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche Vorbehaltsware durch ihn veräußert wurde.

d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfls. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

11. Unwirksamkeit

Sollten durch zukünftige gesetzliche Änderungen oder Verordnungen einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig werden, so sind sie durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der gültigen Regelung am nächsten kommen.

12. Sonstige Vertragsbestimmungen

Sofern der Kunde es nicht untersagt, erteilt er seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen Daten über seinen Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr, Berufsbranche oder Geschäftsbezeichnungen von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der Kunde hat das Recht, diese Zustimmung jederzeit ohne Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zu widerrufen.

13. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB,

gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
a) Für Vertragsänderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart.
b) Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktrittes werden ausgeschlossen.
c) Bei Mindersortierung oder bei Sonderposten besteht keine Gewährleistung. Der Käufer ist zur Warenüberprüfung und schriftlichen Mängelrüge innerhalb von zwei Tagen verpflichtet, die Ware zuerst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Die Gewährleistung erlischt bei Verlegung bzw. Einbau der Ware oder wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Gewährleistungsansprüchen können wir nach unserer Wahl Verbesserungen, Austausch der Ware oder Preisminderung gewähren, ein Anspruch des Bestellers auf Aufhebung des Vertrages wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schadenersatz einschließlich Mängelfolgeschäden.
d) Mängelfolgeschäden, welche durch Verarbeitung offensichtlich fehlerhafter Ware oder durch Verarbeitung der Ware trotz gerügter Mängel, entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
e) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waren(Müritz).

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